TARIFE & RAHMENBEDINGUNGEN
Rechnungslegung & Refundierungsmögllichkeiten
Die Rechnungslegung erfolgt vor Ort mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzüge. Die klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Leistungen sind gem. § 6 Abs. 1, Z. 19 UstG umsatzsteuerfrei.
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Die psychologische Therapie ist seit 01.01.2024 im Leistungskatalog der Krankenversicherungsträger enthalten und wird deshalb für Patient:innen teilrefundiert. Durch meine Eintragung in die Liste der Wahlpsycholog:innen ist es auch möglich einen Teil der Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik durch den jeweiligen Krankenversicherungsträger teilrefundiert zu bekommen. Dazu ist es notwendig die Zuweisung, die Honorarnote und die Zahlungsbestätigung einzureichen. Sowohl bei der Arbeiternehmer:innenveranlagung können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, als auch bei etwaigen privaten Zusatzversicherungen kann eine Kostenerstattung beantragt werden.
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Kosten
Beratung, Behandlung & Diagnostik
Für die klinisch-psychologische Diagnostik/Beratung werden € 110,-/60 Minuten verrechnet.
Ein einmaliger Aufschlag wird für die Auswertung und Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Gutachtens € 165,-/90 Minuten berechnet.
Für die klinisch-psychologische Therapie werden € 120,-/ 50 Minuten verrechnet.
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Hausbesuche sind je nach Bedarf möglich, die Anfahrt wird nach dem jeweiligen amtlichen Kilometergeld (€ 0,42 / km hin- und retour) berechnet, die Parkgebühr wird nach Aufwand weiterverrechnet.
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​Die Kosten für eine ausführliche Differentialdiagnostik richten sich nach der Dauer der Untersuchung. Die Untersuchungsdauer hängt von der Komplexität des Störungsbildes, den möglichen Begleiterkrankungen und vor allem auch nach der Leistungsfähigkeit der Klient:innen ab.
Auf Anfrage kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Nach abgeschlossener Untersuchung wird ein ausführlicher Befund bzw. ein Gutachten erstellt. Dieses wird ein einem Befundbesprechungstermin (Dauer ca. 30 Minuten) erläutert, der Befund bzw. das Gutachten wird persönlich ausgehändigt.
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Absageregelung
Sollte die Klient:in zu einem ausgemachten Termin verhindert sein, fallen bei Bekanntgabe 48h vor dem Termin keine Kosten an, bei späterer oder keiner Bekanntgabe wird die Honorarnote verrechnet.
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Berufspflichten & Sicherheitsvorkehrungen
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich verschiedenen Berufspflichten. Durch die Aufklärungspflicht (§34 Psychologengesetz 2013, BGBl., Nr. I 182/2013) werden Sie VOR dem Termin über die Vorgehensweise, den Therapieablauf, die voraussichtliche Gesamtdauer, die Kosten der Diagnostik und/oder Therapie, eine allfällige Datenweitergabe, die mögliche Konsultation von weiterem Gesundheitspersonal und die sichere Datenverarbeitung aufgeklärt. Durch die Dokumentationspflicht (§35 PG2013) werden ihre Daten sorgsam dokumentiert und für mindestens 10 Jahre archiviert. Die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten. Insbesondere ist die gesetzlich vorgegebene Verschwiegenheitspflicht (§ 37 PG2013) als besonders wichtig anzusehen.
Die jeweilig gültigen Regelungen der Österreichischen Bundesregierung bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) sind verbindlich und werden eingehalten, sie sind dem folgenden Link zu entnehmen, https://www.sozialministerium.at