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Studentin mit Laptop

SUPERVISION & SELBSTERFAHRUNG IN KLINISCHER PSYCHOLOGIE & GESUNDHEITSPSYCHOLOGIE

Für den Bereich der Klinischen Psychologie hat eine Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten zu erfolgen, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind.

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Für den Bereich der Gesundheitspsychologie hat eine Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 100 Einheiten zu erfolgen, wovon zumindest 30 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind.

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Im Rahmen der Ausbildung ist eine Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten zu absolvieren, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind.

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Im Laufe der mehrjährigen schwerpunktspezifischen Tätigkeit für die Erlangung der Spezialisierung hat eine regelmäßige begleitende Supervision im Ausmaß von 50 Einheiten zu erfolgen.

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Die Supervision kann anteilig auch im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungspflicht im Ausmaß von zumindest 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren laut Psychologengesetz 2013 BGBl. I Nr. 182/2013 absolviert werden.

Grundsätze der Supervision & 
Selbsterfahrung

In meinem Verständnis von Supervision können wir Fälle, Problemstellungen oder Projekte gemeinsam analysieren und neu denken. Wir können einen Lösungsweg und Alternativen finden oder die beste Herangehensweise zusammen abwägen. Jedenfalls sollen sowohl Selbsterfahrung als auch Supervision Spaß machen dürfen! Ich bin immer neugierig mit Hilfe der psychologischen Wissenschaft neue Wege zu entdecken! 

Die Schwerpunkte der Supervision sind die klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Therapie vorwiegend bei Erwachsen und Betagten, Themen aus den Fachbereichen der Klinischen Neuropsychologie, Notfallpsychologie, Schmerzpsychologie, Gerontopsychologie sowie der Arbeits- und Organisationspsychologie können vertieft behandelt werden. Die  gesundheitspsychologische Analyse, Maßnahmenentwicklung, Beratung und Evaluierung können ebenso wie Projektarbeiten eingebracht werden. 

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In der Selbsterfahrung sollen das eigene Erleben und Verhalten vor Augen geführt und danach gemeinsam reflektiert werden. Ich möchte dafür ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld bieten. Das Kennenlernen der Patient:innenrolle sehe ich als wichtige Basis für das spätere eigene Handeln.

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Sowohl die Selbsterfahrung als auch die Supervision können gemäß Psychologengesetz 2013 für die Ausbildungen in Klinischer Psychologie, Gesundheitspsychologie oder für die oben angegebenen Spezialisierungen angerechnet werden. Es besteht die Möglichkeit, diese im Einzel- oder auch im Gruppensetting zu absolvieren. Ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungseinheiten kann auch in Form von Supervision erbracht werden! 

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